GENRENALE6 – Regularien « GENRENALE – 100% German Genre Cinema

 

Reglement der GENRENALE6, dem Festival des deutschen Genrefilms.
Im Frühjahr 2019 findet zum sechsten Mal die GENRENALE statt, das Festival des deutschen Genrefilms.

 

1. TEILNAHMEBEDIGUNGEN
 
Für die Einreichung zur GENRENALE6 sind zugelassen:
• aktuelle Genre Kurz-, Mittellange- und Langfilme mit professionellem Anspruch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
• Genre: Science-Fiction, Fantasy, Horror, Action, Thriller, Film-noir, Dark Drama, Mystery sowie Mischformen
• Alle Dialogsprachen werden akzeptiert, solange deutsche Untertitel verfügbar sind.
• Die Filme müssen aus den Jahren 2016 bis 2019 sein und dürfen bisher noch nicht zur GENRENALE eingereicht worden sein.
• Welt- oder Deutschlandpremieren werden bevorzugt, aber sind für eine Einreichung nicht Voraussetzung.
• Filme sollten noch nicht regulär im Kino, auf DVD, Blu-Ray oder VOD veröffentlicht worden sein.

2. EINREICHUNG DER BEITRÄGE UND FRISTEN
 

2.1 Späteste Einreichung
Für die Einreichung eines Films/ Videos müssen die Sichtungskopie und die weiteren geforderten Unterlagen das Festivalbüro der GENRENALE spätestens am 31. Dezember 2018 erreicht haben. Die späteste Einreichung ist verlängert worden und bis zum 31. Januar 2019 möglich. 
 

2.2 Kosten für die Einreichung
Die Einreichung zur GENRENALE6 ist für den Einreicher innerhalb der unter 2.1 angegebenen Einreichfrist kostenlos. Das Festival behält sich das Recht vor für Einreichungen, die nach dem unter Punkt 2.1 aufgeführten Verlängerungs-Termin vom 31. Januar 2019 eingereicht werden, eine Einreichgebühr von bis zu 25€ je Einreichung zu verlangen. 
 

3. ANMELDUNG
 

Die Anmeldung erfolgt über den zur Verfügung gestellten Link zur Online-Anmeldung über das Einreichportal filmfreeway.com
 

3.1 Format Sichtungskopie
Die Sichtungskopie kann auf den Datenträgern DVD oder BluRay (PAL und Regionalcode 2 bzw. regionalcodefrei) bzw. als Online-Screener eingereicht werden.
 

3.2 Versand der Sichtungskopien
Unsere Adresse für die Einreichungen von Sichtungskopien und Einreichungsformularen lautet:
GENRENALE
c/o Krystof Zlatnik
Kastanienallee 23
10435 Berlin
einreichung2019@genrenale.de
 

3.3 Kosten für den Versand
Die durch die Zusendung der Sichtungskopien entstehenden Kosten haben die Einreichende selbst zu tragen. Alternativ zum Versand können die Filme nach Terminvereinbarung persönlich im GENRENALE-Büro abgegeben werden.
 

4. FESTIVAL-FILMPROGRAMM
 

4.1 Zustimmung
Mit der Einreichung stimmt der Einreichende der potentiellen Auswahl des betreffenden Werks für das Festival zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission wird eine Akkreditierung an die Urheber vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht.
 

4.2 Auswahl und Programmierung
Die Auswahl und Programmierung der Werke erfolgen durch die Programmkommission in Abstimmung mit der Festivalleitung und auf der Grundlage der Sichtungskopien.  Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms erfolgt bis spätestens zum 01. April 2019 per E-Mail. Nach Rücksprache mit der Programmkommission hat die Festivalleitung das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle bezüglich Einreichungen von Filmen zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
 

5. PROGRAMMAUSWAHL
 

(Betrifft nur die Filme, die für das Festival ausgewählt werden!!!)
Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen eine Vorführkopie (Punkt 5.1) und weitere Unterlagen (Punkt 5.6) zur Verfügung gestellt werden.
 

5.1 Vorführformate
Die Filme sind als Videodatei, im Idealfall als DCP einzureichen (Optional auch Blu-Ray, ProRes (422, 422HQ), H.264, DNXHD oder MPEG4, mit einer maximalen Auflösung von 2048×1080 Pixeln im „.mov-Container“).
Abgespielt werden alle Bildformate. 3D-Präsentation ist voraussichtlich noch nicht möglich.
Abspielbare Tonformate sind Mono, Stereo 2.0, 2.1 und Surround 5.1 als AC3 oder PCM in Festivalmischung auf Dolby-Norm (-20dBfs).
(5.1 Surround Ton kann als AC3 Datei, oder Einzelspuren extra zur Video-Datei geliefert werden.)
In der Vorführkopie bitte nur eine Tonmischung verwenden.
 

5.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie
Alle Vorführkopien der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 10. April 2019 im GENRENALE-Büro eingegangen sein.

Die GENRENALE kann keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem Absender in Rechnung gestellt werden.
Alternativ kann eine Vorführkopie nach Terminvereinbarung persönlich im GENRENALE-Büro abgegeben werden.
 

5.3 Sprachfassung Vorführkopie
Vorführkopien in nicht-deutscher Sprache müssen deutsche Untertitel enthalten. Vorführkopien in deutscher Sprache müssen englische Untertitel enthalten.
Alle Filme des Festivalprogramms werden im Originalton vorgeführt. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.
 

5.4 Rückversand Vorführkopie
Auf Wunsch wird die Kopie innerhalb von vier Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Änderungen der Rückversandadresse können nur bis zum 01. April 2019 berücksichtigt werden. Der Festivalteilnehmer trägt die Gefahr des Hin-, Rück- und Weitertransports.
 

5.5 Nutzungsrechte
Die Vorführkopie wird durch den Festivalteilnehmer für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke werden im Rahmen des GENRENALE Festivals bis zu fünf Mal öffentlich vorgeführt.
Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films zur GENRENALE6 die Vorführrechte geklärt sind und an die Veranstalter übertragen werden.
Mit der Einreichung erklärt der Einreichende Rechteinhaber an dem eingereichten Werk zu sein.

Der Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber der GENRENALE Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der Einreichende die GENRENALE von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von GENRENALE aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.

Die GENRENALE wird den Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren.

Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffen Auswahl.

Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und Vorführzwecke zu digitalisieren und für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.
 

5.6 Weitere Unterlagen (Gilt nur für Filme, die im Festivalprogramm laufen!)
Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per Email) werden zusätzliche Dokumente angefordert:
– digitale Screenshots
– digitale Bilder der Filmemacher
– das Filmposter in digitaler und analoger Form
– die Vorführkopie in digitaler Form
– Trailer in digitaler Form
 

5.7 Online-Katalog und Programmheft
In einem Online-Katalog-System auf der Internetpräsenz des Festivals www.genrenale.de erscheinen die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie und Filmografie der Regisseurin/ des Regisseurs, Credits und eine Kontaktadresse. Zur Kurzbeschreibung wird entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst.
 

6.SONSTIGE AUSWERTUNGSFORMEN
 

6.1 Klammerteil-Auswertung
Der Einreichende erteilt der GENRENALE die Genehmigung, Teile aus dem eingereichten Werk für die Erstellung von Trailern und Werbemitteln bis zu einer Maximallänge von 90 Sekunden für eine Maximalnutzungsdauer von drei Jahren zur Verfügung zu stellen.
 

6.2 GENRENALEonTour
Mit seiner freiwilligen Erklärung gibt der Einreichende sein Einverständnis, sein Werk für eventuelle Vorführungen in Form einer GENRENALEonTour für eine Dauer von maximal zwei Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Veranstalter der GENRENALE planen eine Best-of-GENRENALE-Vorführung in verschiedenen Kinos und auf diversen Festivals im Jahr 2019 und 2020, in dessen Zuge das Recht vorbehalten wird, das Werk des Einreichenden nach Rücksprache zu nutzen.
 

6.3 Kooperationen und Übergabe von Interessen
Mit seiner freiwilligen Erklärung gibt der Einreichende seine Interessenbekundung, sein Werk für eine mögliche Kooperation mit GENRENALE-beteiligten Partnern, wie zum Beispiel TV-Sendern, Videoportalen jeglicher Art und Internet-Seiten zur Verfügung zu stellen. Diese Erklärung bedeutet keine Rechtefreigabe durch den Einreichenden gegenüber der GENRENALE, sondern lediglich eine informelle Interessenbekundung, wo der eingereichte Film für eine Kooperation und Auswertung über die Möglichkeiten des Partnerns zur Verfügung stehen würde. Die Klärung der Rechte und finanziellen Formalitäten erfolgt in einem nächsten, separaten Schritt.
 


7. ARRI Media GENRE PITCH und sonstige Pitching-Veranstaltungen
 

7.1 Einreichung, Kosten und Fristen
Die Einreichung zum ARRI Media GENRE PITCH ist für jeden Einreichenden kostenfrei. Die Einreichungstermine werden zeitnah auf der üblichen Kommunikationswegen der GENRENALE  mitgeteilt. Einreichungen, die vor oder nach dem letztmöglichen Einreichtermin eingeschickt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
 

7.2 Anmeldung
a) Die Anmeldungen zum ARRI Media GENRE PITCH erfolgt und haben ausschließlich über die von der GENRENALE zur Verfügung gestellten Online-Links zu erfolgen. Unaufgefordert und unangekündigte Einreichungen per Email können nicht berücksichtigt werden.

b) Einreichungen, die nicht den aufgeführten Einreich-Anforderungen entsprechen, werden nicht für die Auswahl zugelassen. 

c) Nichtausgewählte Einreichungen oder Einreichungen, die aufgrund von Faktoren, die sich durch Punkt 7.2.b ergeben, können nicht zurück gefordert werden und werden auch nicht an den Einreicher zurück geschickt. Es gilt Punkt 7.4e
 

7.3 Zustimmung, Auswahl & Programmierung
Mit der Einreichung zum ARRI Media GENRE PITCH und sonstigen Pitching-Veranstaltungen stimmen die Einreichenden der möglichen Auswahl des betreffenden Werks für das Festival zu. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht.
 

7.4 Rechteeinräumung
a) Mit der Einreichung erklären die Einreichungen Rechteinhaber an dem eingereichten Werk zu sein.

b) Die Einreichenden sichern zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien und Pitches frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber der GENRENALE Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, halten die Einreichenden die GENRENALE von diesen Ansprüchen frei und übernehmen auch die von GENRENALE aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.

c) Die GENRENALE wird die Einreichenden im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren.

d) Die Einreichenden übertragen der GENRENALE mit Einreichung ein Nutzungs- und Vorführrecht des entsprechenden Materials. Die Pitches werden nach Bekanntgabe der Gewinner und vortragenden Pitchenden zur GENRENALE6 online zum Abruf bereit gestellt und im Zuge des ARRI Media GENRE PITCH an Partner und branchen-nahe Interessenten weiter vermittelt.

e) Die GENRENALE behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und Vorführzwecke zu digitalisieren und für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.
 

8. ABSCHLUSSBEMERKUNG
 

Die Anmeldung eines Films zum GENRENALE-Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind.
Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht.
Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung